B.2 Dagegen liess die Versicherte mit Schreiben vom 3. November 2014 (AXA-act. M47), 3. Dezember 2014 (AXA-act. A50) und vom 7. Januar 2015 (AXA-act. A52) Einsprache erheben. Der Leidensabzug sei mit 20% statt nur mit 10% zu bemessen, und der Integritätsschaden betrage mehr als 25%. Ferner sei eine manuelle und myofasziale Behandlung zuzusprechen.