B. B.1 Mit Verfügung vom 7. Oktober 2014 (AXA-act. A40) bezeichnete die Suva den medizinischen Endzustand als erreicht. Ab September 2014 bestehe Anspruch auf eine Rente aufgrund eines Invaliditätsgrades von 28% bei einem Invalideneinkommen von Fr. 49‘286.70 (LSE 2010, u.a. Abzug von 10%) und einem Valideneinkommen bei der D___ AG von Fr. 24‘000.-- bzw. - bei einem Pensum von 100% - von Fr. 68‘571.--. Die Integritätsentschädigung betrage aufgrund eines 25%igen Schadens Fr. 31'500.--.