Mit Aktennotiz vom 23. Juli 2014 (AXA-act. A29) meinte die Unfallversicherung, zwar verspüre die Versicherte täglich Schmerzen und erwache in der Nacht alle zwei bis drei Stunden, doch mangels Glaube an eine Verbesserung durch eine Operation wolle sie sich lieber mit der Situation arrangieren. Man zwinge sie nicht zur an sich zumutbaren Operation, werde die Versicherungsleistungen aber beurteilen, als ob diese durchgeführt worden wäre.