2.11 Es ist richtig, dass bei der Besorgung des eigenen Haushalts in der Regel mehr Spielraum und Flexibilität für die Einteilung und Ausführung der Arbeit besteht, als im Rahmen eines hinsichtlich des Tätigkeitsprofils ähnlich ausgestalteten Arbeitsverhältnisses. Die Schadenminderungspflicht verlangt, die anfallenden Haushaltsarbeiten so gut wie möglich einzuteilen und Verhaltensweisen zu entwickeln, welche die Auswirkungen der Behinderung im hauswirtschaftlichen Bereich reduzieren und damit der versicherten Person eine möglichst vollständige und unabhängige Erledigung der Haushaltsarbeiten