2.5 Zusammenfassend ist der Antrag der Beschwerdeführerin auf eine volle Invalidenrente abzuweisen und die verfügte Herabsetzung auf eine Dreiviertelsrente zu bestätigen. Die Vorinstanz wird der Beschwerdeführerin, sofern diese daran interessiert ist, Unterstützung in Form von beruflichen Massnahmen anzubieten haben, um sie bei der Wiedereingliederung zu unterstützen. 3. Kosten und Entschädigung