_ gerade nicht zutrifft. Es ist Sache des medizinischen Gutachters, zu beurteilen, ob er allenfalls im Rahmen seiner Begutachtung zusätzlich eine arbeitsorientierte Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit als notwendig erachtet. Zwar ist in manchen Fällen für eine valide Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und Zumutbarkeit neben den medizinischen Befunden und Diagnosen auch eine arbeitsorientierte EFL wünschbar oder sogar erforderlich (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 8C_547/2008 vom 16. Januar 2009, E. 4.2.1).