Bei der von der Beschwerdeführerin bei Dr. E___ eingeholten Stellungnahme fällt auf, dass Dr. E___ darin nicht etwa die Ansicht äussert, die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit durch Dr. K___ sei falsch, sondern er führt lediglich seine eigene, abweichende Einschätzung der Arbeitsfähigkeit an und weist darauf hin, er erachte die von Dr. K___ genannte 50% Arbeitsfähigkeit in adaptierter