Seite 9 in den tatsächlichen Verhältnissen, die geeignet ist, den Invaliditätsgrad und damit den Rentenanspruch zu beeinflussen, Anlass zu einer Rentenrevision. Aufgrund der Verbesserung seitens der Hüfte und der inzwischen eingetretenen Ausbehandlung der Beschwerden und damit erstmaligen Stabilisierung des Zustandes ist auch im vorliegenden Fall eine wesentliche Veränderung in den tatsächlichen Verhältnissen eingetreten.