Seite 8 dabei grundsätzlich einen stabilen Gesundheitszustand voraus und ist prognostisch zu beurteilen. Wie die zweite Variante, nämlich das alternative Kriterium der längere Zeit dauernden Einschränkung, zu konkretisieren ist, ergibt sich aus den jeweiligen einzelgesetzlichen Regelungen. Dort, wo vor Eintritt der Invalidität bestimmte Wartefristen zu absolvieren sind - wie dies für den Bereich der Invalidenversicherung in Art.