a. In der angefochtenen Verfügung vom 1. Mai 2015 (IV-act. 139) führte die Vorinstanz zur Begründung der Rentenreduktion an: „Gemäss den medizinischen Unterlagen ist Ihnen eine adaptierte Arbeit zu 50% zumutbar. Die Verbesserung der Arbeitsfähigkeit datiert gemäss unseren Erkenntnissen vom Juni 2014. […] Zum Einwand von der Orion- Rechtsschutz-Versicherung vom 25.03.2015 nehmen wir wie folgt Stellung: Gemäss erneuten medizinischen Abklärungen werden keine neuen Tatsachen geltend gemacht,