im Verlaufsbericht vom 24. April 2014 (IV-act. 114) führte er an, die Einschränkung der Hüfte liege bei ca. 20%, der Schulter und des Rückens bei je 30%, was zusammen eine ca. 80%- ige Einschränkung ergebe. Es sei anzumerken, dass die Beschwerden vor allem im Bereich der Schulter und des Rückens objektiv gesehen schwierig einzuschätzen seien. In der Folge holte die Vorinstanz bei Dr. K___ ein medizinisches Gutachten ein (IV-act. 123).