F. Am 2. August 2013 leitete die Vorinstanz ein Revisionsverfahren zur Überprüfung des Rentenanspruchs ein (IV-act. 88). Um sich ein Bild über den aktuellen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin zu verschaffen, holte sie zunächst verschiedene Arztberichte bei den behandelnden Arztpersonen ein. Dr. C___ berichtete am 26. März 2014 (IV-act. 108) von einem guten Verlauf bezüglich der hinzugekommenen Hüftbeschwerden; im Verlaufsbericht vom 24. April 2014 (IV-act. 114) führte er an, die Einschränkung der Hüfte liege bei ca. 20%, der Schulter und des Rückens bei je 30%, was zusammen eine ca. 80%- ige Einschränkung ergebe.