vom RAD die Beschwerdeführerin gemäss Bericht vom 16. März 2011 zu mindestens 50% arbeitsfähig (IV-act. 27). Am 23. Februar 2012 teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit, dass sie ihr Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche gewähre (IV-act. 63) und schlug ihr in der Folge mehrere Stellen vor, auf die sie sich bewerben solle (IV-act. 64 ff.).