A. Die am XX.XX.1967 geborene A___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) meldete sich am 28. Juli 2010 bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Bereich der Wirbelsäule zum Leistungsbezug an (IV-act. 1). Die Beschwerdeführerin war im Juni 2008 gestürzt, als sie ein schweres Molkefass ziehen wollte. Sie hatte sich dabei eine Distorsion der linken Schulter zugezogen und litt seither unter anhaltenden Bewegungsschmerzen (vgl. IV-act. 9, S. 12).