A.7 Aus einem Gutachten von Internist und Rheumatologe FMH Dr. E___, Zürich, vom 7. Mai 2013 (IV-act. 57) über die unter Beizug einer Übersetzerin erfolgte Abklärung geht hervor, dass die Explorandin angegeben habe, in Begleitung nur noch zwanzig Minuten ausser Haus gehen zu können, jedoch nicht bergauf wegen einer Schwäche in Rücken und Beinen. Stehen sei nur während fünf Minuten möglich, was zum Kochen nicht ausreiche, wozu sie im Übrigen auch psychisch nicht mehr fähig sei. Sie wechsle ständig ihre Lage zwischen sitzen, liegen, stehen und herumgehen in der Wohnung.