C. A___ meldete sich am 28. Oktober 2013 bei der AHV-Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Weil er seit August 2008 in Arbon wohnte, wurde die Anmeldung an die Ausgleichskasse Thurgau weitergeleitet. In der Folge wurde aufgrund von Abklärungen die Anmeldung zuständigkeitshalber wieder an die AHV- Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden retourniert. Am 21. November 2013 erteilte die Ausgleichskasse der IV-Stelle den Auftrag zur Festlegung des IV-Grades. Mit Beschluss vom 9. Januar 2014 wurde der Ausgleichskasse von der IV-Stelle mitgeteilt, dass der Invaliditätsgrad 0% betrage.