Im konkreten Einzelfall ist unter Umständen in diesem rein rechnerisch festgelegten Medianwert tatsächlich nicht genügend berücksichtigt, dass eine Person ihre Arbeitsfähigkeit aus bestimmten Gründen nur mit unterdurchschnittlichem Erfolg verwerten kann, so dass sie im Vergleich zu voll leistungsfähigen Arbeitnehmern lohnmässig benachteiligt ist. Solche Gründe können in persönlichen und beruflichen Merkmalen liegen, wie etwa dem Umstand, dass eine Person selbst bei leichten Hilfsarbeitertätigkeiten behindert ist, aber namentlich auch Lebensalter, Dienstjahre, Nationalität oder