Dieser Medianwert stellt einen statistischen Zentralwert dar. Im konkreten Einzelfall ist unter Umständen in diesem rein rechnerisch festgelegten Medianwert tatsächlich nicht genügend berücksichtigt, dass eine Person ihre Arbeitsfähigkeit aus bestimmten Gründen nur mit unterdurchschnittlichem Erfolg verwerten kann, so dass sie im Vergleich zu voll leistungsfähigen Arbeitnehmern lohnmässig benachteiligt ist.