Das Aufbautraining wurde daher mit der ursprünglichen Arbeitszeit von 4 Stunden pro Tag weitergeführt (IV-act. 72, 78, 80). Aus dem Schlussbericht vom 12. November 2014 (IV-act. 88) geht hervor, dass die Beschwerdeführerin unter folgenden Rahmenbedingungen eine konstante, jedoch eingeschränkte Arbeitsleistung erbringen konnte: max. 50% Pensum; Möglichkeit, Arbeiten abwechslungsweise in stehender und sitzender Position zu erledigen; den verschiedenen Arbeitspositionen angepasste Infrastruktur; Möglichkeit zu kurzen Bewegungspausen.