Eine Erhöhung der Arbeitszeit auf 5 Stunden pro Tag sowie ein Arbeitsversuch im 1. Arbeitsmarkt erwiesen sich offenbar als nicht erfolgsversprechend (IV-act. 60), während die Arbeitseinstellung und der Einsatz der Beschwerdeführerin weiterhin klar als positiv bewertet wurden. Das Aufbautraining wurde daher mit der ursprünglichen Arbeitszeit von 4 Stunden pro Tag weitergeführt (IV-act. 72, 78, 80).