Diese Persönlichkeitsstruktur ist ausschlaggebend zur Begründung der AUF. Die Soziale Phobie und auch die eventuell bestehende Depression sind Folgen der zugrunde liegenden Persönlichkeitsstörung“ (IV-act. 108). Eine erneute Begutachtung der Beschwerdeführerin erfolgte allerdings nicht und offenbar wurden Dr. E___ auch keine aktuellen Arztberichte des behandelnden Psychiaters vorgelegt.