Dabei stützte sie sich, was die somatischen Einschränkungen der Beschwerdeführerin betrifft, im Wesentlichen auf die Ausführungen von Dr. D___ im Gutachten vom 15. Februar 2012 (IV-act. 48). Dieser führte dort an, der Beschwerdeführerin seien „leichte, grösstenteils sitzend ausübbare Tätigkeiten (sitzender Anteil mindestens 75%), in Wechselhaltung, mit vermindertem Gewicht heben Boden/Tisch repetitiv 4 bis 6 kg, Tisch/Kopfhöhe repetitiv 3 kg bis einmalig 6 kg unter Gewährung vermehrter Pausen mit einem Leistungspensum von 80% weiterhin zuzumuten“ (IV-act. 48, S. 9). Gemäss Dr. D__