I. Gegen diese Verfügung richtet sich die von der Beschwerdeführerin am 16. April 2015 erhobene Beschwerde ans Obergericht (act. 1), mit welcher sie rückwirkend ab 2. Mai 2011 die Ausrichtung einer vollen IV-Rente beantragte. Das von der Beschwerdeführerin gleichzeitig gestellte Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung wurde im Einzelrichterverfahren ERV 15 16 gutgeheissen und RA AA___ mit der Rechtsverbeiständung beauftragt (act. 3). Mit Vernehmlassung vom 16. Juni 2015 (act. 6) verlangte die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 4. September 2015 (act. 11) hielt die Beschwerdeführerin an ihrem Antrag fest.