M.E. müsste als erster Schritt eine Abklärung der tatsächlichen Arbeits- und Leistungsfähigkeit im geschützten Rahmen erfolgen“. Allgemeine Haushaltsarbeiten und die Betreuung ihrer behinderten Tochter als allein erziehende Mutter könne die Beschwerdeführerin trotz der gesundheitlichen Defizite ausüben (IV-act. 31, S. 3). D. Die Vorinstanz veranlasste zur vertieften Abklärung des medizinischen Sachverhalts zudem eine rheumatologisch-psychiatrische Begutachtung der Beschwerdeführerin bei Dr. D___ und Dr. E___.