Seite 2 Tätigkeit einschränken, folgende Angabe: „Hierzu können keine Angaben gemacht werden, weil die Patientin schon seit längerer Zeit und vor Behandlungsbeginn hier stellenlos gewesen ist. Zur medizinisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit kann daher keine ausreichend genaue Angabe gemacht werden. M.E. müsste als erster Schritt eine Abklärung der tatsächlichen Arbeits- und Leistungsfähigkeit im geschützten Rahmen erfolgen“.