Seite 3 A.7 Am 28. März 2013 teilte die Vorinstanz mit, sie beabsichtige, ein weiteres medizinisches Gutachten in Auftrag zu begeben, um zusätzliche Behandlungsoptionen zu prüfen und die weiteren Leistungen festzulegen (UV-act. Z167). Im Gutachten des Kantonsspitals Baden vom 4. Juni 2013, Klinik für Orthopädie und Traumatologie, wird alsdann festgehalten, die Beschwerdeführerin sei in ihrer bisherigen Tätigkeit als Hausangestellte – die Arbeiten in der Küche und in der Cafeteria sowie das Organisieren und Umsetzen von Anlässen umfasst – zu 20% arbeitsfähig.