Die Arbeitsfähigkeit von 20% als Hausangestellte könne aufgrund der Beschwerden nicht erhöht werden. Auf dem freien Arbeitsmarkt sei keine realistische Anstellung möglich, da lediglich nicht körperlich belastende Tätigkeiten mit der Möglichkeit von willkürlichen Positionswechseln und Pausen in sitzender Position möglich seien. Dies komme auf dem freien Arbeitsmarkt einer 0%-igen Arbeitsfähigkeit gleich (UV-act. ZM62, S. 7).