4.3 Gestützt auf die erwähnten Angaben ist eine anhaltende Arbeitsunfähigkeit von 20% auszuschliessen. Dies wird auch gestützt durch die Absenzenliste der E___ AG von Anfang Dezember 2009 bis 10. Juli 2007, wonach die Klägerin in dieser Zeit während insgesamt 21 Tagen krankheitshalber im Betrieb fehlte, was einen Durchschnitt von weniger als 3 Tagen pro Monat und damit weniger als 20% bedeutet; selbst bei Hinzurechnung des in der Liste nicht berücksichtigten stationären Aufenthalts im PZA vom 12. bis 19. Juli 2010 resultiert mit dann 29 Tagen ein Schnitt von weniger als 20%.