c) der Beigeladenen: 1. Es sei festzustellen, dass die invalidisierende Arbeitsunfähigkeit nicht eingetreten ist, als die Klägerin bei der Beigeladenen versichert war. 2. Unter o/e Kostenfolge. Sachverhalt A. A.1 Die am XX.XX.86 geborene A___ meldete sich am 23. April 2012 (Kl.-act. 18) bei der Invalidenversicherung wegen seit ca. 2010 bestehenden gesundheitlichen Beschwerden an.