rungsbemühungen mit dieser nicht nachvollziehbaren Angabe Rechnung tragen zu müssen. Allerdings sind diese aus invaliditätsfremden Gründen gescheitert, wie aus dem Eingliederungsbericht der IV-Stelle vom 7. März 2014 zu schliessen ist. Nur am Rande sei in diesem Zusammenhang noch erwähnt, dass auch die Klinik B___ mit Bericht vom 20. August 2013 keine Arbeitsunfähigkeit attestierte, nachdem der Patient die Behandlung nach vier Konsultationen beendet hatte.