Ausserdem sei der von Otologe Dr. G___ behandelte Lagerungsschwindel nicht feststellbar und eine Arbeitsunfähigkeit mangels Korrelat für die geklagten Knie- und Unterschenkelbeschwerden nicht nachvollziehbar. Zwar berichtete Dr. G___ am 11. September 2012, dass er vom Beschwerdeführer kürzlich erneut wegen bewegungsabhängigen Drehschwindelattacken konsultiert worden sei, doch sei der diesmal auf den linken lateralen Bogengang zurückzuführende gutartige Lagerungsschwindel mittels wiederholtem Eplay- und Barbecuemanöver wieder vergangen, sodass der Versicherte auch für Lastwagen vollumfänglich fahrtüchtig sei. Mit undatiertem, bei der IV-Stelle am 21. Juni 2013 eingelangtem Bericht