B.5 Nach einem Sistierungsantrag vom 20. März 2015 wegen der vorgesehenen genetischen Untersuchung der ganzen Familie teilte RA AA___ unter Beilage eines Schreibens des USZ vom 2. Oktober 2015 (Bf. act. 19.1) mit Schreiben vom 12. Januar 2016 mit, für die Beschwerden des Versicherten sei keine genetische Ursache gefunden worden. Dieser sei wegen des Fiebersyndroms und der Polyarthritis trotzdem auch in adaptierten Tätigkeiten höchstens zu 30-40% arbeitsfähig und darauf angewiesen, die Arbeitszeit selber einteilen zu können. Gemäss ebenfalls beigelegtem Schreiben der Strafanstalt Gmünden vom 5. Januar 2016 (Bf. act.