Der Replik lag ferner eine Bestätigung des vormaligen Inhabers der C___ AG vom 11. Februar 2015 (Bf. act. 10.4) bei, dass der Versicherte auf eigenen Wunsch ab 2008 wegen Schwindels vorwiegend als Maschinist und nur noch im Notfall als Lastwagenfahrer eingesetzt worden sei. Ähnlichen Inhalts ist die Bestätigung eines ehemaligen Werkstattmitarbeiters dieser Firma vom 19. Februar 2015 (Bf. act. 10.5). B.4 Mit Duplik vom 10. März 2015 reichte die IV-Stelle einen Bericht von Pädiater FMH Dr. M___ vom 8. Februar 2006 (Bf. act. 13.1) zu den Akten, wonach der Versicherte kein Träger des Mittelmeerfiebers sei, die Tochter daran hingegen seit der Einschulung mit im-