B.3 Mit Replik vom 20. Februar 2015 reichte der Beschwerdeführer einen Bericht des erwähnten Instituts am USZ vom 27. Januar 2015 (Bf. act. 10.1) zu den Akten, wonach das Mittelmeerfieber als Ursache bei unsicherer Pathogenität der Genmutationen als Ursache nicht sicher zu benennen sei. Gleichwohl wünschten der Versicherte und seine Ehefrau weitere genetische Abklärungen. Die Mutation komme als mögliche Ursache seiner Beschwerden mit plötzlichen Schmerzen an Lendenwirbelsäule und linkem Knie sowie Schüttelfrost, Kraftlosigkeit und Sensibilitätsstörungen im Bein in Frage. Die Möglichkeit, an Nierenversagen zu sterben, sei psychisch belastend.