B. B.1 Dagegen erhob der Versicherte am 4. Dezember 2014 Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen. Der Dreh- und Kippschwindel sei auf ein familiäres Mittelmeerfieber zurückzuführen, worunter auch die Ehefrau und die beiden Kinder litten. Bei der C___ AG sei dies kein Thema gewesen, um die berufliche Zukunft nicht zu verbauen. Die Krankheit verlaufe schubweise und werde bei den Kindern mit sehr teuren, von der IV-Stelle zu bezahlenden Medikamenten behandelt.