A.7 Laut Arbeitgeber-Bericht der C___ AG vom 25. Juni 2013 (IV-act. 19), wo der Versicherte von Juni 1990 bis Dezember 2010 als Chauffeur und Maschinist bis zur Betriebsaufgabe tätig war, habe bis zum Austritt kein Gesundheitsschaden bestanden. Seite 3 Dem Arbeitgeber-Bericht von H___ vom 26. Juni 2013 (IV-act. 21) ist zu entnehmen, dass der vom 13. Februar bis Ende Mai 2012 als Lastwagenfahrer beschäftigte Versicherte ab dem 22. März 2012 nicht mehr einsatzfähig gewesen sei.