A.6 Gemäss Schreiben Dr. G___s vom 11. September 2012 (IV-act. 22, 7/15) habe sich der Versicherte kürzlich wieder mit bewegungsabhängigen Drehschwindelattacken vorgestellt. Der durch den lateralen Bogengang links bedingte gutartige Lagerungsschwindel sei nach wiederholtem Eplay- und Barbecuemanöver vergangen und der Versicherte wieder voll fahrtüchtig, auch für Lastwagen. Mit undatiertem, bei der IV-Stelle am 21. Juni 2013 eingegangenen Bericht (IV-act. 17) meinte Dr. G___, trotz sporadischer Schwindelattacken seit 2008 habe in der bisherigen Tätigkeit nie eine Arbeitsunfähigkeit bestanden, wenn nicht gerade ein Lagerungsschwindel aufgetreten sei.