Dem Gutachten kommt daher voller Beweiswert zu, zumal die IV-Stelle, wie bereits ausgeführt, nichts vorzubringen vermochte, was die Einschätzung des psychiatrischen Teilgutachters in Frage zu stellen vermöchte. Es liegen auch keine konkreten Indizien vor, die gegen die Zuverlässigkeit des Teilgutachtens sprächen. Auch die Fachärztin des RAD, Dr. med. K___, kam zum Schluss, es könne vollumfänglich auf das Gutachten abgestellt werden.