Sie ging aufgrund der ärztlichen Berichte sowohl in der Verfügung vom 16. Juli 2003 als auch in der Verfügung vom 20. Oktober 2014 von keiner Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit aus. Sie stellte sich auf den Standpunkt, es liege bei der Beurteilung von Dr. med. D___, welcher für den Beschwerdeführer in einer adaptierten Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 50% als zumutbar erachtete, eine unterschiedliche Beurteilung eines im Wesentlichen gleich gebliebenen Sachverhaltes vor.36