Im rheumatologisch-psychiatrischen Gutachten von Dr. med. D___ und Dr. med. E___ vom 20. Dezember 2013 diagnostizierte Dr. med. D___ im rheumatologischen Teilgutachten im Wesentlichen den Verdacht auf dissoziative Bewegungsstörung der rechten Schulter/des rechten Arms sowie ein leicht hinkendes Gangbild.27 Weiter führte er aus, angestammt und im freien Arbeitsmarkt nicht vermittelbar, sei – wenn dem Beschwerdeführer nicht ein vorgetäuschtes Verhalten nachzuweisen sei – behinderungsbedingt aus rheumatologischer Sicht wohl nur eine minimale Restarbeitsfähigkeit einarmig links bei verkürzter Arbeitszeit