Relevanter Gesundheitsschaden/Diagnosen seien: auf dem Hintergrund einer Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F61.0), wiederkehrende depressive Episoden (ICD-10 F33), Zwangsstörung (ICD-10 F42) sowie Belastungsinsuffizienz des dominanten rechten Armes nach Schulterverletzung und mehreren OP’s. Wesentliche Funktionseinschränkungen seien die psychische Minderbelastbarkeit, besonders mit deutlich verminderter Anpassungsfähigkeit, Um- und Einstellfähigkeit sowie die Minderbelastbarkeit des rechten Armes. Auf dem ersten Arbeitsmarkt sei der Beschwerdeführer vollumfänglich arbeitsunfähig.