stützte sie sich auf von der SUVA beigezogene Akten. Diesen lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer nach der Subscapularissehnen- Refixation rechts am 4. Mai 2001 ab 20. August 2001 wieder zu 50% und ab 17. September 2001 wieder zu 100% arbeitsfähig gewesen war.12 Im Februar 2003 wechselte der Beschwerdeführer den Arbeitgeber und war neu als Maschinenbediener bei der G___ AG tätig.13 Im Verlaufsbericht vom 4. Juli 2003 erklärte Dr. med. F___ den Verlauf als stationär. Schwere Arbeiten seien nicht möglich. Als Maschinenbediener sei die Arbeit knapp durchführbar. Es sei nicht ganz sicher, ob der Beschwerdeführer auf die Dauer die Arbeit