Die von A___ gegen den Einspracheentscheid erhobene Beschwerde hiess das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden mit Urteil vom 21. November 2012 teilweise gut und sprach A___ ab 1. Juli 2011 eine Invalidenrente von 18% zu. Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen.