a) des Beschwerdeführers (sinngemäss): Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm unter Berücksichtigung der von seinem früheren Rechtsvertreter vorgebrachten Argumente eine ganze IV-Rente zuzusprechen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt