_ hat den Beschwerdeführer persönlich untersucht und operiert, Dr. L___ hat den Beschwerdeführer nicht persönlich untersucht, aber die vorhandenen SUVA-Akten samt Röntgenbildern, die vor dem Unfall gemacht wurden, in seine Beurteilung miteinbezogen. Eine neutrale, umfassende medizinische Beurteilung - also eine Beurteilung, die weder von einem behandelnden Arzt noch von einem versicherungsinternen Mediziner der Vorinstanz stammt -, basierend auf sämtlichen bekannten Unterlagen und einer persönlichen Untersuchung des Beschwerdeführers, fehlt.