Der behandelnde Hausarzt Dr. C___ schrieb den Beschwerdeführer ab 7. Februar 2012 zu 30% (SUVA-act. 35) und nach einem Kuraufenthalt ab April 2012 zu 40% arbeitsfähig (SUVA-act. 54). Dr. D___, der den Beschwerdeführer am 20. April 2012 in der orthopädischen Sprechstunde untersuchte, ging davon aus, dass die Arbeitsfähigkeit in den kommenden Monaten gesteigert werden können sollte (SUVA-act. 55). C. Am 10. Mai 2012 fand eine kreisärztliche Untersuchung bei Dr. E___ statt (SUVA-act. 62). Dieser schätzte den Beschwerdeführer zu 70% arbeitsfähig und erwartete in rund einem