A. Der am XX.XX.1954 geborene A___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) war als Textilarbeiter bei der B___ AG bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA (nachfolgend: Vorinstanz) obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er am 15. September 2011 von einem rückwärtsfahrenden Gabelstapler angefahren und dabei sein rechter Fuss überrollt und gebrochen wurde (SUVA-act. 1; Diagnose: Isolierte Malleolarfraktur medial rechts, SUVA-act. 13).