Um zu beurteilen, welche Einschränkungen heute konkret bestehen und ob diese tatsächlich deckungsgleich sind mit denjenigen, die im Gutachten 2008 erwähnt sind, ist zunächst der aktuelle Sachverhalt in medizinischer Hinsicht ausreichend abzuklären. Kommt die Vorinstanz aufgrund ergänzender Abklärungen zum Schluss, die gesundheitliche Situation habe sich im Vergleich zur Situation beim Gutachten 2008 verschlechtert, wird die Frage nach konkreten Arbeitsfähigkeitseinschränkungen neu zu prüfen sein.