Im Anschluss an diese Kündigung fand der Beschwerdeführer erst ein Jahr später, nämlich ab April 2012, bei den F___ in G___ eine Anstellung als Aussendienstmitarbeiter im Verkauf, welche per Ende April 2014 - wiederum durch die Arbeitgeberin - gekündigt wurde. Seither ist der Beschwerdeführer arbeitslos und hat bisher - trotz Bemühungen (vgl. Beschwerdeschrift) - keine neue Stelle gefunden.