b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt A. Der am XX.XX.1983 geborene A___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) meldete sich am 22. Juli 2014 bei der IV-Stelle AR (nachfolgend: Vorinstanz) aufgrund von diversen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (motorische Störungen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Rückenschmerzen und Knieschmerzen) zum Bezug von IV-Leistungen an (IV-act. 9).